Häufige Fragen – FAQ

Besorgt mir das iBZ eine Wohnung?

Nein. Das iBZ fördert Ihre Integration, begleitet Sie bei bspw.
Ämtergängen und entwickelt mit Ihnen Perspektiven für ein
eigenständigeres Leben. Bei drohender Wohnungslosigkeit oder bei
Obdachlosigkeit vermitteln wir sie weiter. Sie können uns dafür gerne
ansprechen.

Kann ich an den Angeboten teilnehmen, wenn ich eine seelische oder psychische Erkrankung habe?

Ja, Sie können auch bei Ängsten, Depressionen, Zwängen und anderen
psychischen Problemen, Beeinträchtigungen, Störungen und Erkrankungen an
unseren Angeboten teilnehmen. Unsere Angebote haben das Ziel, Ihnen zu
helfen besser klar zu kommen. Wichtig ist, dass Sie bereits zu großen
Teilen selbstständig in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft
leben können.

Wie teuer ist die Teilnahme an iBZ Veranstaltungen?

Unsere Veranstaltungen sind kostenfrei für unsere Teilnehmer:innen des Betreuten Wohnens (Einzeln und WG).

Was muss ich tun, um am Betreuten Wohnen teilnehmen zu können?

Sie ermitteln ihren Bedarf zusammen mit den Mitarbeiter:innen des
Sozialpsychiatrischen Dienste ihres Wohnbezirkes. Für die Umsetzung
schlägt der Sozialpsychiatrische Dienst in Abstimmung mit einem Träger –
wie bspw. dem iBZ – die weiteren Schritte und Maßnahmen vor.

Ich habe ganz gut Geld – muss ich alles selber zahlen?

Für Menschen mit wenig Geld sind die Leistungen kostenfrei. Die
Gesellschaft übernimmt die Kosten. Wenn Sie über ein höheres Einkommen,
z. B. aus Erwerbstätigkeit, Renten, Vermietungen, Verpachtungen usw.
verfügen, wird ihre finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Wenn Sie
vermögend sind, werden Sie an den Kosten beteiligt. Es gibt auch
Personen, die als Selbstzahler die Leistungen in Anspruch nehmen. Hier
findet dann keine Prüfung durch Ämter statt.

Ich beziehe Hartz IV – kann ich was dazu verdienen?

Ja. Am besten lassen Sie sich bei dem Sozialamt ihres Bezirkes, wo
Sie wohnen, beraten. Die Sachbearbeiter:innen dort prüfen mit Ihnen
ihren Fall. Generell gilt, dass es je nach Lohnhöhe Abzüge gibt. Je
mehr Sie dazu verdienen, umso mehr wird Ihnen von ihrem Bürgergeld-Satz
abgezogen. Am Ende haben Sie dennoch mehr in der Tasche. Wieviel
das ist, muss jeweils einzeln ausgerechnet werden.

Der Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan – Was ist das?

Der Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan, kurz BRP wird in
Berlin als ein Antragsverfahren verwendet. Im BRP wird beschrieben wie:

  • Ihre allgemeine soziale Situation
  • Ihre bisherige und aktuelle Behandlungs- und Betreuungssituation und
  • Ihre aktuelle Problemlage jeweils ist

Gemeinsam mit Ihnen wird in Gesprächen herausgefunden, welche
Unterstützung Sie benötigen und welche Ziele für Sie wichtig sind.
Daraus leiten wir die Betreuungsmaßnahmen ab, die Ihren Bedürfnissen
entsprechen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und füllen den BRP
mit Ihnen zusammen aus. Ein Beispielplan könne Sie sich auf der Seite
des Berliner Senats herunter laden (ganz unten auf der Seite): https://www.berlin.de/lb/psychiatrie/ueber-uns/veroeffentlichungen/standards-und-vertraege/

Einzelheiten zur Teilhabe in Berlin, TIB, (siehe unten) finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/eingliederungshilfe-sgb-ix/bedarfsermittlung-tib/